AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Tanzschule „Tanz mit Hase“

1. Jeder Teilnehmer unterliegt der Hausordnung und hat den Anweisungen des Lehrpersonals Folge zu leisten.

2. Das Rauchen in den Räumen des Studios ist nicht gestattet. 

3. Wer grob gegen die Regeln des Anstandes verstößt, erhält ohne Nachsicht Hausverbot, wobei jedoch die Unterrichtsgebühren bis zum Ablauf der Kündigungsfrist weiter entrichtet werden müssen. 

4. Für Verlust und Beschädigung von mitgebrachter Kleidung, Wertgegenständen und Geld haftet die Schule nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ihrer Beauftragten. Für Geld und Wertsachen, die nicht dem jeweiligen Lehrer bzw. der Schulleitung ausdrücklich in Verwahrung gegeben worden sind, wird keine Sorgfaltspflicht übernommen. 

5. Sachbeschädigungen in Schulräumen werden auf Kosten dessen behoben, der sie verschuldet hat. 

6. Der Unterricht findet während der Schulferien des Bundeslandes nicht statt. Die hierdurch ausfallenden Unterrichtsstunden können in Abstimmung mit der Schulleitung vorgezogen und nachgeholt werden. 

7. Das monatliche Unterrichtshonorar ist jeweils im Voraus bis zum 10. Kalendertag eines Monats auf eines der Konten der Schule oder bar zu bezahlen. Gerät der Vertragspartner mit der Zahlung des Monatshonorars über 2 Monate in Zahlungsverzug, so wird die Gesamte, der Schule bis zum nächstmöglichen ordentlichen Kündigungstermin zustehende Vergütung, fällig. 

8. Scheidet ein Teilnehmer ohne die Einhaltung einer Kündigungsfrist aus, so sind die Unterrichtsgebühren bis zum Kündigungstermin weiterhin zu entrichten. Der Ausbildungsplatz steht ebenfalls weiterhin zur Verfügung. 

9. Jeder Teilnehmer ist seitens der Schule gegen Unfall versichert. Zur Erhaltung des Anspruchs gegenüber der Versicherung müssen alle Unfälle und Verletzungen unverzüglich dem Lehrpersonal gemeldet werden. Nachträgliche Meldungen werden von der Versicherung nicht mehr berücksichtigt. Weitergehende Ansprüche gegen die Schule ist in diesem Zusammenhang ausgeschlossen. 

10. Seitens der Schule, außerhalb der Schulferien ausfallende Stunden, werden zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Ist der Schüler aus besonderen Gründen, die er nicht zu vertreten hat (z.B. Krankheit) gehindert, am Unterricht teilzunehmen, kann er nach Rücksprache mit der Schulleitung- die ausgefallene Unterrichtszeit ohne zusätzliche Kosten nachholen. Bei Krankheit oder dringender Verhinderung eines Lehrers ist die Schulleitung berechtigt, eine geeignete Vertretung zu stellen. 

11. Bei Unterrichtsausfall wegen höherer Gewalt werden nach Wahl der Schule die Unterrichtsstunden nachgeholt oder das bereits geleistete Honorar gutgeschrieben. Schadenersatz wird seitens der Schule nicht geleistet.

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